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AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lounge Limousinenservice Stand 07.03.2012

§1 Geltungsbereich
Die folgenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezogen auf die Anmietung von Limousinen und etwaige weitere Leistungen.
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Lounge Limousinenservice diesen schriftlich per Bestätigung angenommen hat.


§2 Zahlungsbestimmungen
Bei nicht anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen, ist der Endpreis spätestens unmittelbar vor Fahrtantritt fällig. 
Es ist nach Zugang der Buchungsbestätigung von Lounge Limousinenservice eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu leisten, diese hat innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bestätigung/Rechnung jedoch vor Fahrtantritt zu erfolgen.Bei kurzfristigen Buchungen gelten die vereinbarten Bestimmungen. Abweichende Regelungen können getroffen werden und sind schriftlich von Lounge Limousinenservice mitzuteilen.
Bei Zahlungsverzug berechnet Lounge Limousinenservice dem Kunden Zinsen in Höhe von 10% und Mahngebühren in Höhe von 5 Euro pro Mahnschreiben.

Bei den Musical- und Restaurant-Specials ist der Saldo zu 100% im Vorwege, binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt, zu begleichen.


§3 Stornierung
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Es gelten folgende Anteile des vereinbarten Preises als Aufwandersatz:
-  bis zu 14 Tage vor Fahrtantritt: 50%
- bis zu 3 Tage vor Fahrtantritt 75 %
- 24 Stunden vor Fahrtantritts 100 %

Prozentangaben jeweils von Höhe des vereinbarten Preises, Tage sind sowohl Werk- als auch Wochenend- und Feiertage.
Bei den Musical-Specials ist ein Rücktritt/Stornierung ausgeschlossen. 


§4 Rücktritt
Lounge Limousinenservice ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lounge Limousinenservice.
Bei Ausfällen durch höhere Gewalt wird der Preis nicht oder nach ausgeführtem Teil des Vertrages berechnet.


§5 Vermittlung
Bei Vermittlung von Aufträgen an Dritte sind der Kunde und Lounge Limousinenservice Vertragspartner.
Auträge müssen den genauen Gegenstand, Ablauf und den Endkunden bzw. Auftraggeber erkennen lassen.


§6 Verzögerungen
Erhöhte Kosten für Verzögerungen sind entsprechend der jeweils gültigen Preise vom Kunden zu tragen, insofern sie nicht aus Verschulden von Lounge Limousinenservice resultieren.


§7 Beförderung
Es besteht keine Beförderungspflicht.
Weisungsbefugt ist der Fahrer des Fahrzeuges.
Bei Zuwiderhandlung oder bei Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß StvO
Ist Lounge Limousinenservice oder der Fahrer berechtigt, Fahrgäste von der Fahrt auszuschließen oder die Fahrt zu beenden.
Hierbei wird der volle vereinbarte  Fahrpreis inklusive aller Nebenkosten fällig.
Dies gilt auch bei Fahrzeugbeschädigung oder nicht gebrauchsüblicher Verschmutzung des Fahrzeuges.
Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen sowie das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet, während der Fahrt gilt die Anschnallpflicht. 
Die Verwendung von Gläsern, Flaschen und weiteren Gegenständen während der Fahrt erfolgt auf eigene Gefahr, Lounge Limousinen übernimmt keine Haftung zu hieraus resultierenden Schäden
Die Beförderung von Haustieren ist mit Lounge Limousinen im Einzelfall abzustimmen. 

 Verhalten der Fahrgäste

Fahrgäste haben sich während der Fahrt und am Fahrzeug so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen und Sachen gebieten. Anweisungen des Personals sind zu befolgen.

Fahrgästen ist insbesondere untersagt, sich während der Fahrt mit dem Fahrzeugführer zu unterhalten, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus den Fahrzeugen zu halten, zu werfen oder hinausragen zu lassen.

Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets anzuschnallen. Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 6, so kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Bei mutwilligen Verunreinigungen des Fahrzeugs werden die Kosten der Reinigung dem Fahrgast in Rechnung gestellt; weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Das Reinigungsentgelt ist an das Personal zu entrichten.
Von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für: Personen, die unter übermäßigen Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen und/oder Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind. Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrtstrecke von einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden. Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet der Fahrer.



§8 Haftung von Lounge Limousinenservice
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn sie sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Lounge Limousinenservice zurückzuführen. Schadensersatzansprüche aufgrund von Fahrzeugausfall sind ausgeschlossen.
Lounge Limousinenservice verpflichtet sich ein gewartetes, TÜV-geprüftes und als Mietwagen versichertes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.


§9 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm und von den mit ihm fahrenden Fahrgästen verursachten Schäden und Verunreinigungen.
Beschriftungen oder Dekorationen (nach vorheriger Absprache) sind vom Kunden zu entfernen. Der Kunde haftet für Folgeschäden.


§10 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Pinneberg.
Des weiteren gilt: Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Tostedt.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist


§11 Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und bestehen.
Es sollen in diesem Fall die Vorschriften gelten, die dem Sachverhalt der entfallenden Klauseln inhaltlich am nächsten kommen.

§12 Widerruf

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, Paragraf 312 b, Absatz 3) besteht kein Widerrufsrecht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung und Beförderung.

§13 Datenschutz

Ich stimme wideruflich der Verwendung meiner Daten durch Lounge Limousinen zum Zweck der Produktgestaltung, Kundenberatung und Werbung zu und bin damit einverstanden, postalisch, telefonisch oder per Email informiert zu werden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

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Konzessioniert gemäß Personenbeförderungsgesetz
 

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